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Anwärter/Anwärterinnen sollen bei Veranstaltungen der Schule, an der sie eigenverantwortlichen Unterricht erteilen, mitwirken. Sie sollen einmal während des Vorbereitungsdienstes an einer mehrtägigen außerunterrichtlichen Schulveranstaltung teilnehmen.
Die Teilnahme des Anwärters/der Anwärterin an Konferenzen der Ausbildungsschule richtet sich nach den Vorschriften des Schulmitbestimmungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 869; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Dezember 2012 (Amtsbl. I S. 1555), in der jeweils geltenden Fassung. Abschnitt III Zweite Staatsprüfung