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Die Zweite Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes abgelegt.
Der Leiter/Die Leiterin des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen legt auf Vorschlag des Leiters/der Leiterin des Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik den Prüfungsplan für die Prüfungslehrproben und die mündlichen Prüfungen fest.
Anwärtern/Anwärterinnen mit Behinderung sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen.