Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei dem Justizministerium wird für die Dauer der Wahlperiode der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen eine Einigungsstelle in gemeinsamen Angelegenheiten gebildet; § 24 gilt entsprechend. Die von den Vertretungen zu bestellenden Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle werden auf Grund gemeinsamer Beschlussfassung bestimmt. Soweit ein Hauptrichterrat an der gemeinsamen Angelegenheit beteiligt ist, muss mindestens eine Beisitzerin oder ein Beisitzer Richterin oder Richter auf Lebenszeit sein; ist der Hauptstaatsanwaltsrat beteiligt, muss mindestens eine Beisitzerin oder ein Beisitzer Staatsanwältin oder Staatsanwalt sein, und ist der Hauptpersonalrat beteiligt, muss mindestens eine Beisitzerin oder ein Beisitzer Beschäftigte oder Beschäftigter im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes sein. Sind an der gemeinsamen Angelegenheit mindestens ein Hauptrichterrat, der Hauptstaatsanwaltsrat und der Hauptpersonalrat beteiligt, wird von den Vertretungen und von dem Justizministerium je eine weitere Besitzerin oder ein weiterer Beisitzer für das Einigungsstellenverfahren bestellt. Abschnitt 4 Geltung des Landespersonalvertretungsgesetzes
Die Einigungsstelle besteht aus je drei Beisitzerinnen oder Beisitzern, die von der obersten Dienstbehörde und der bei ihr bestehenden zuständigen…
Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen…
In Angelegenheiten des § 78 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie des § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 besteht die Einigungsstelle aus einer gleichen…
Bei jeder obersten Dienstbehörde wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen…
Sind an einer Angelegenheit Hauptrichterrat, Hauptstaatsanwaltsrat und Hauptpersonalrat oder einzelne dieser Vertretungen gemeinsam beteiligt, so treten die…
Für das Verfahren in der Einigungsstelle und die Beteiligten nach § 67 gilt Absatz 1 sinngemäß. Kommt die Ermächtigung aller Mitglieder der Einigungsstelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.