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An Personalversammlungen nehmen, soweit gemeinsame Angelegenheiten behandelt werden, Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit den gleichen Rechten wie die anderen Bediensteten teil.
An der Personalversammlung nehmen, soweit gemeinsame Angelegenheiten behandelt werden, die Richter mit den gleichen Rechten wie die anderen Bediensteten teil.…
Sind an einer allgemeinen oder sozialen Angelegenheit der Richter- oder Staatsanwaltsrat und der Personalrat gemeinsam beteiligt (gemeinsame Angelegenheit), so…
Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. Sie darf alle Angelegenheiten behandeln, die die…
An der Verhandlung von Fragen, die auch die Interessen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte berühren, nimmt die oder der Vorsitzende des Personalrats der…
Je eine Beauftragte oder ein Beauftragter der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften, der Arbeitgebervereinigung, der die Dienststelle angehört, und der…
Die Personalversammlung kann dem Personalrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. Sie kann alle Angelegenheiten behandeln, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.