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Das Amt als richterliches Mitglied des Richterdienstgerichts erlischt, wenn
eine Voraussetzung für die Berufung der Richterin oder des Richters in das Amt wegfällt,
gegen die Richterin oder den Richter im Strafverfahren eine Freiheitsstrafe oder im Disziplinarverfahren ein Verweis oder eine schwerere Disziplinarmaßnahme rechtskräftig verhängt worden ist.
Die Rechte und Pflichten als Mitglied ruhen, solange die Richterin oder der Richter an eine Verwaltungsbehörde oder an eine andere Stelle als ein Gericht abgeordnet ist. Das Gleiche gilt, solange die Richterin oder der Richter vorübergehend mit der Wahrnehmung der Amtsgeschäfte der Präsidentin oder des Präsidenten eines Gerichts oder der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters beauftragt ist.
Das Amt als anwaltliches Mitglied des Richterdienstgerichts erlischt, wenn
eine Voraussetzung für die Berufung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das Amt wegfällt,
die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltskammer, von der sie oder er als Mitglied benannt ist, ausscheidet,
gegen die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt im Strafverfahren eine Freiheitsstrafe oder im anwaltsgerichtlichen Verfahren ein Verweis oder eine schwerwiegendere Maßnahme rechtskräftig verhängt worden ist.
§ 70 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Abschnitt 2 Dienstgericht für Richter
Das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters erlischt, wenn
Das Amt eines richterlichen Mitglieds eines Berufsgerichts erlischt wegen Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand oder wegen Beendigung des…
Das Amt als Mitglied des Richterdienstgerichts erlischt, wenn
Richterinnen und Richter scheiden aus dem Richterrat aus, wenn sie das Amt niederlegen, die Wahlberechtigung zu diesem Richterrat oder die Wählbarkeit nach…
sie oder er im Strafverfahren rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist,
Endet das Amtsverhältnis als Mitglied der Landesregierung, so tritt die Beamtin oder der Beamte oder die Richterin oder der Richter, wenn sie oder er nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.