Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind.
Übernachtungsgeld wird nicht gewährt 1.bei unentgeltlicher Bereitstellung einer Unterkunft des Amtes wegen,
in Fällen, in denen das Entgelt für die Unterkunft in den erstattungsfähigen Fahr- oder Nebenkosten enthalten ist,
die Art des Dienstgeschäfts die Inanspruchnahme einer Unterkunft ausschließt,
für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln oder
bei Dienstreisen am oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem Ort.
bei Dienstreisen am oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem Ort,
Übernachtungsgeld wird bei einer mindestens achtstündigen Dienstreise gewährt, wenn diese sich über mehrere Kalendertage erstreckt oder bis drei Uhr angetreten…
Den Mitgliedern der Regionalräte wird ein Übernachtungsgeld nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes gewährt, wenn die An- oder Abreise am Sitzungstag nicht…
Übernachtungsgeld (§ 10),
Erhält der Dienstreisende seines Amtes wegen unentgeltlich Unterkunft oder werden die Auslagen für das Benutzen von Schlafwagen oder Schiffskabinen erstattet,…
für nächtliche Dienstgeschäfte, wenn nach § 10 Abs. 1 des Saarländischen Reisekostengesetzes Übernachtungsgeld gewährt wird, ohne dass eine Unterkunft in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement