Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Landesschiedsstelle (Landesschiedsstellenverordnung - LSchV) Vom 19. Februar 1990
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Schiedsstelle vom 3. Juli 1986 (Amtsbl. S. 630) außer Kraft.
§ 21 LSchV
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