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Die Wahrnehmung statistischer Aufgaben nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 ist räumlich, personell und organisatorisch von der Durchführung anderer Aufgaben der Verwaltung zu trennen. Die Räumlichkeiten sind gegen den Zutritt unbefugter Personen hinreichend zu schützen.
Die Erhebungsstellen sind räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen zu trennen. Es ist sicherzustellen, dass die Angaben in den…
Soweit dem Statistischen Amt andere als statistische Aufgaben übertragen werden, ist deren Erfüllung räumlich, organisatorisch und personell von derjenigen der…
Bei der Verarbeitung von Einzelangaben in Datenverarbeitungsanlagen ist die Abschottung dieser Daten gegenüber anderen Verwaltungsdaten und ihre Zweckbindung…
Zur Durchführung der Erhebung nach § 1 Nr. 1 werden Erhebungsstellen eingerichtet. Sie sind räumlich, organisatorisch und personell von anderen…
Die Aufgaben der Kommunalstatistik dürfen nur von einer Stelle der Gemeinde wahrgenommen werden, die organisatorisch und räumlich von den anderen…
Bei der Durchführung von Statistiken können einzelne Arbeiten an Dritte übertragen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Vorschriften zum Schutz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.