Gesetze
Gesetz wird geladen …
Öffentliche Stellen dürfen Geschäftsstatistiken auf der Grundlage von rechtmäßig in ihrem Geschäftsgang angefallenen Daten erstellen. Geschäftsstatistiken bedürfen keiner Anordnung durch Rechtsnorm. Das gleiche gilt für Geschäftsstatistiken, bei denen
ausschließlich Daten aus allgemein zugänglichen Quellen oder
Daten aus öffentlichen Registern, zu denen der öffentlichen Stelle ein Zugangsrecht auf Grund besonderer Rechtsvorschrift gewährt wird,
verwendet werden.
Geschäftsstatistiken sind in der Regel bei der Stelle zu führen, bei der die Vorgänge vorhanden sind oder anfallen. Ihre Durchführung kann auf andere statistische Stellen übertragen werden.
Die Registerbehörde übermittelt auf Antrag anonymisierte Geschäftsstatistiken an folgende Stellen: Die Geschäftsstatistik ist auf den Zuständigkeitsbereich der…
Geschäftsstatistiken sind Statistiken, deren Grunddaten ausschließlich im Geschäftsgang der Gerichte und Behörden des Landes sowie dessen Aufsicht…
bei denen Daten aus öffentlichen Registern genutzt werden, zu denen IT. NRW - Statistisches Landesamt - ein Zugangsrecht auf Grund besonderer Rechtsvorschrift…
bei denen Daten aus öffentlichen Registern verwendet werden, zu denen der Gemeinde oder dem Gemeindeverband ein Zugangsrecht auf Grund besonderer…
Einzelangaben aus allgemein zugänglichen Quellen, die sich auf öffentliche Stellen im Sinne des § 1 Absatz 1 beziehen, auch soweit eine Auskunftspflicht auf…
für Statistiken, bei denen Daten verwendet werden, die im Geschäftsgang der öffentlichen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.