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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Naturschutzgebiete „Naturwaldzellen im Saarland“ (NSG-Nr. 99 „Bärenfels“) vom 28. Januar 2000 (Amtsbl. S. 470) sowie die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“ im Kreis Merzig-Wadern vom 1. Dezember 1966 (Amtsbl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leuktal, Krautfelsen und Bärenfels bei Orscholz“ (N 6404-302)