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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Verordnung über die Naturschutzgebiete ,Naturwaldzellen im Saarland‘ „vom 28. Januar 2000 (Amtsbl. 2000, S. 470), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. März 2007 (Amtsbl. 2007, S. 874) für die Naturwaldzelle „Rheinfels“ außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Stadtverband Saarbrücken“ vom 9. Juni 1976 (Amtsbl. 1976, S. 717) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage