§ 11 LTAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Prüfen von Triebfahrzeugen“,
„Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.