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1Beim Ersuchen um Rechts- und Amtshilfe zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen sind die an den Zeugen oder Sachverständigen zu richtenden Fragen zu verdeutlichen. 2Dem Ersuchen ist eine schriftliche Fassung des Untersuchungsauftrages sowie ein kurzer Bericht über den bisherigen Verlauf der Untersuchung beizufügen.