Erwägungsgrund 13 32017R2394
Die zuständigen Behörden sollten die Einhaltung des Unionsrechts zum Schutz der Verbraucherinteressen überprüfen und Beweismaterial für Verstöße nach dieser Verordnung erlangen können, auch für Verstöße, die während oder nach dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen stattfinden. Die zuständigen Behörden sollten daher die Befugnis haben, Waren oder Dienstleistungen als Testeinkäufe, erforderlichenfalls mit verdeckter Identität zu erwerben, um Verstöße nach dieser Verordnung aufzudecken, wie zum Beispiel die Nichtgewährung des Widerrufsrechts der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen, und um Beweismaterial zu beschaffen. Diese Befugnis sollte die Befugnis einschließen, Produkte oder Dienstleistungen zu prüfen, zu betrachten, zu untersuchen, auseinanderzunehmen oder zu testen, die von der zuständigen Behörde zu diesen Zwecken erworben wurden. Die Befugnis, Waren oder Dienstleistungen als Testeinkäufe zu erwerben, könnte die Befugnis der zuständigen Behörden einschließen, sicherzustellen, dass etwaige Zahlungen rückerstattet werden, wenn die Rückerstattung nicht unverhältnismäßig ist und auch sonst mit Unionsrecht und nationalem Recht vereinbar ist.