LTG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 39 LTG SLBeschlussfähigkeitGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973 § 38§ 40 Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist. § 38