Gesetze
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Der Landtag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist.
Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.
Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.
Der Landtag kann sich durch Beschluß auflösen. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Die Gesetze werden vom Landtag beschlossen. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.
Der Kreistag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Er gilt als beschlußfähig, solange seine…
Der Landtag kann jedoch mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, daß der Abgeordnete bis zur Rechtskraft der Entscheidung nicht an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.