Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Anträge auf Abänderung oder Ergänzung des Wortlauts einer Vorlage können nur dann zur Abstimmung gestellt werden, wenn die sich daraus ergebende neue Fassung der Präsidentin oder dem Präsidenten schriftlich vorliegt.
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