§ 6a 4. DV LuftBOVierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)
Die Wägung eines Ballons oder Luftschiffs ist durchzuführen Wenn die Masse verändert worden ist und die Daten rechnerisch mit hinreichender Genauigkeit…
Art. 2 Buchst. j 32014R0379Im TEILABSCHNITT C — FLUGZEUGLEISTUNG UND BETRIEBSGRENZEN werden die folgenden ABSCHNITTE 4 und 5 eingefügt: „ABSCHNITT 4 Segelflugzeuge CAT.POL, S. 100…
Art. 2 Nr. 4 Buchst. iv 32013R0800die Masse des Luftfahrzeugs und, ausgenommen im Fall von Ballonen, die Schwerpunktlage gestatten es, den Flug innerhalb der in den Lufttüchtigkeitsunterlagen…
§ 13 Abs. 1 LuftGerPVVerordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Bei Luftsportgerät nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm hat der Halter das von…
Anhang 1 32018R0394VERORDNUNG (EU) 2018/394 DER KOMMISSION vom 13. März 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 hinsichtlich der Streichung von Flugbetriebsvorschriften für Ballone
Die Anhänge I, II, III, IV, VII und VIII der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 werden wie folgt geändert: 1. Anhang I Nummer 120 erhält folgende Fassung: „120.…