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Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständige Behörde für die Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtunternehmen nach § 20 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Zuständig sind in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln die Bezirksregierung Düsseldorf sowie in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster die…
Zuständige Behörde (Anhörungsbehörde) im Sinne des § 10 Abs. 2 LuftVG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 VwVfG. NRW. ist die nach § 2 zuständige Bezirksregierung.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Obusunternehmen nach § 54 Absatz 1 Satz 3 des…
Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit…
Die Stadt Düsseldorf als untere Gesundheitsbehörde ist die zuständige Behörde nach § 8 Absatz 5 Satz 3, Absatz 7 und Absatz 10 des IGV-Durchführungsgesetzes für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.