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Verwaltungsstreitverfahren, die sich auf Verwaltungsakte einer Luftfahrtbehörde beziehen, werden unabhängig vom Inkrafttreten dieser Verordnung von der Luftfahrtbehörde betrieben oder weiterbetrieben, die diese Verwaltungsakte erlassen hat.
Die bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung rechtswirksamen Zulassungen, Erlaubnisse und Genehmigungen sind von den nunmehr zuständigen Luftfahrtbehörden an die…
die Aufsicht innerhalb der in den Nummern 1 und 2 festgelegten Verwaltungszuständigkeiten (§ 31 Abs. 2 Nr. 17 LuftVG);
Tritt während eines laufenden Verwaltungsverfahrens eine Änderung der in dieser Verordnung in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in Kraft, bleibt die…
Tritt während eines laufenden Verwaltungsverfahrens eine Änderung der in § 1 Absatz 1 dieser Verordnung in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in Kraft, bleibt…
Tritt während eines laufenden Verwaltungsverfahrens eine Änderung der in der Verordnung in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in Kraft, bleibt die ursprünglich…
Über den Widerruf entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zu widerrufende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.