Art 11 Abs. 1 LuftVGÄndG 10Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Art 12 Abs. 1 LuftVGÄndG 11Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tage des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 8 LuftNaSiGGesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte
Die §§ 2 und 3 treten am 1. Juli 1997 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 7 LuftVGÄndGGesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
§ 21 LuftSiAVVerordnung zur Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.