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Die Ausbildung dauert längstens 15 Monate. Sie endet mit dem erfolgreichen Abschluss des in § 4 aufgezeigten Ausbildungsganges.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung nach Absatz 1 wird von dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit festgestellt. Mit dieser Feststellung erwirbt der Beamte die Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes der Luftfahrtverwaltung des Landes.