Art. 12 Nr. 3 SN-12339Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verordnungen zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
§ 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde Planfeststellungsbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 1 LuftVG und Anhörungsbehörde nach…
§ 1 Nr. 4 LuftZuVO SNZuständigkeiten der Landesdirektion Sachsen
die Genehmigung nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes für Landeplätze;
Art. 1 Nr. 7 Buchst. f SN-18139Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung
In Nummer 8 werden die Wörter „§17 Satz 1 LuftVG für Flugplätze, bei denen die Landesdirektion Sachsen Genehmigungsbehörde nach den Nummern 5 und 6 ist“ durch…