LuKrFrühErkV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 LuKrFrühErkVInkrafttretenVerordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen § 7Anlage Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. § 7Anlage