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Die dienstliche Fortbildung ist zu fördern. Fortbildungsmaßnahmen können insbesondere
die Erhaltung und Verbesserung der Befähigung für den übertragenen Dienstposten und für gleich bewertete Dienstposten,
bei Änderung der Voraussetzungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung eine Angleichung an die neuen Anforderungen oder
zum Ziel haben. Alle Maßnahmen sollen sich auf die Erhaltung und Fortentwicklung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen insbesondere der Genderkompetenz und der interkulturellen Kompetenz erstrecken.
Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 sind nach den Erfordernissen der Personalplanung, insbesondere der Frauenförderung und des Personaleinsatzes, vorzusehen. Den Belangen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen ist besonders Rechnung zu tragen.
Die Vorgesetzten sollen die dienstliche Fortbildung der Beamtinnen und Beamten unterstützen und deren Entwicklung in der Aufgabenwahrnehmung fördern. Dabei ist neben dem persönlichen Qualifikationsprofil auch den Anforderungen an eine chancengleiche berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten Rechnung zu tragen.
Personalentwicklungskonzepte bilden eine wesentliche Grundlage für eine Personalentwicklung. Bei der Erstellung ist den Zielen des Landesgleichstellungsgesetzes und der jeweiligen Gleichstellungspläne Rechnung zu tragen. Personalentwicklung zielt als systematischer Prozess darauf ab, die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das Leistungs- und Lernpotential der Beamtinnen und Beamten in Einklang zu bringen mit den Anforderungen und Bedarfen der Verwaltung. Vorgesetzte fördern die Beamtinnen und Beamten beim Erwerb, der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ihrer dienstlichen Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Anforderungen der Verwaltung.
Bei der Gestaltung der dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen und in den Personalentwicklungskonzepten ist die besondere Situation der Beamtinnen und Beamten mit Familienpflichten, mit Teilzeitbeschäftigung und Telearbeitsplätzen zu berücksichtigen. Nach längerer Abwesenheit soll die Wiederaufnahme und Wahrnehmung der Dienstgeschäfte durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden.
Personalentwicklungskonzepte sollen zur Förderung des Wiedereinstiegs in den Beruf mindestens vorsehen, den Beamtinnen und Beamten, die sich in Elternzeit befinden oder aus familiären Gründen beurlaubt sind, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen anzubieten, mit ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit oder der Beurlaubung Beratungsgespräche über ihre Beschäftigung nach dem Wiedereinstieg zu führen sowie sie gezielt über den Fortbildungsbedarf und das Angebot der Teilnahme an der Fortbildung während oder nach der Elternzeit oder Beurlaubung zu beraten.
In den Personalentwicklungskonzepten sind die Grundsätze der interkulturellen Öffnung der Verwaltung zu berücksichtigen.
die Erhöhung der Attraktivität des Dienstes, insbesondere durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt sowie
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln und insbesondere an Fortbildungen in dienstlichem…
1Beamtinnen und Beamte, die durch Fortbildung ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweislich wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. 2Ihnen ist…
Den Beamtinnen und Beamten soll ihrer Eignung entsprechend Gelegenheit gegeben werden, an Maßnahmen der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen, die zum Ziel…
Beamtinnen und Beamte, die ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch dienstliche oder außerdienstliche Fortbildung wesentlich gesteigert haben, sind zu…
Die Fortbildung soll die Lehrkräfte in die Lage versetzen, den sich ändernden Anforderungen ihres Amtes zu entsprechen. Sie ist durch geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.