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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule das Studium mit der Diplom-Prüfung oder einem Mastergrad aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich oder
ein in einem Akkreditierungsverfahren als für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 geeignet eingestuftes Fachhochschulstudium mit einem Mastergrad in einer der unter Nummer 1 genannten Fachrichtungen oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich
abgeschlossen hat.
§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend.
das Studium in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung an einer Hochschule oder an einer Fachhochschule in einem akkreditierten…
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst,
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt voraus, dass die sich bewerbende Person
einen Abschluss als Master of Education gemäß der Lehramtszugangsverordnung vom 25. April 2016 (GV. NRW. S. 211) in der jeweils geltenden Fassung oder die Erste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.