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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. a) mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und b) eine für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignete Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt oder Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder 2. a) mindestens die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und b) eine handwerkliche Vorausbildung gemäß der Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr vom 15. März 2017 (GV. NRW. S. 352) erfolgreich absolviert hat.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss volljährig und
nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet sein und
vor der Einstellung erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilnehmen, das hinsichtlich der körperlichen Eignung auf sportliche und physische Übungen zur Eignungsfeststellung zu beschränken ist.
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt voraus, dass die sich bewerbende Person
die für den Vorbereitungsdienst erforderliche körperliche Eignung,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung, insbesondere nach der Verordnung über die…
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.