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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehr geeigneten Bereich besitzt.
§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
§ 3 Absatz 2 gilt entsprechend.
In den Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die mindestens das Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad oder einer…
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
Einstellungsvoraussetzungen für die Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sind:
In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des gehobenen Dienstes kann eingestellt werden, wer eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.