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In den Laufbahnabschnitt II oder den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes können in Einzelfällen durch Anerkennung der Befähigung Beamtinnen und Beamte anderer Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des ersten und zweiten Einstiegsamtes übernommen werden, die die Befähigung für eine Laufbahn erworben haben, die dem Laufbahnabschnitt II oder dem Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes gleichwertig ist. Die Laufbahnen und Laufbahnabschnitte sind einander gleichwertig, wenn sie zu derselben Laufbahngruppe gehören und die Befähigung aufgrund der bisherigen Vorbildung, Ausbildung und Tätigkeit durch erfolgreiche Unterweisung erworben werden kann.
Die Dauer der Unterweisungszeit legt das für Inneres zuständige Ministerium fest. Sie soll mindestens ein Drittel des für den Laufbahnabschnitt vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes betragen. Während der Unterweisungszeit ist die Beamtin beziehungsweise der Beamte in die Aufgaben des Laufbahnabschnitts einzuführen.
Über die Anerkennung der Befähigung für einen Laufbahnabschnitt entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium oder die von ihm bestimmte Stelle. Der Beamtin beziehungsweise dem Beamten darf ein Amt in der Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten erst nach dem Erwerb der Befähigung verliehen werden.
Beamtinnen und Beamten im Laufbahnabschnitt des höheren Polizeivollzugsdienstes kann die Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung…
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, denen bereits ein Amt verliehen wurde, erwerben die Befähigung für den nächsthöheren Laufbahnabschnitt…
1Beamtinnen und Beamte einer niedrigeren Laufbahngruppe können bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses in den höheren Dienst übernommen werden, wenn sie…
Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 kann Beamtinnen und Beamten im Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes, die zu ihrer obersten Dienstbehörde…
Zum Laufbahnwechsel in die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes zugelassene Polizeivollzugsbeamtinnen…
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die vor Inkrafttreten der Laufbahnverordnung der Polizei vom 4. Januar 1995 (GV. NRW. S. 42, ber. S. 216…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.