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Der Bürgermeister macht spätestens am 24. Tage vor der Wahl öffentlich bekannt,
wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann,
daß innerhalb der Einsichtsfrist beim Bürgermeister Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden kann (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes, § 14),
wo, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen ein Wahlschein beantragt werden kann (§ 17 ff.),
bis zu welchem Tage vor der Wahl den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens eine Wahlbenachrichtigung zugeht (§ 11 Abs. 1),
von wem, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen, wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann und ob der…
bis zu welchem Tage vor der Wahl den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens eine Wahlbenachrichtigung zugeht (§ 13 Abs. 1),
Das Wählerverzeichnis ist im jeweiligen Wahlkreis 17 Wochen vor dem Wahltag für die Dauer von zehn Arbeitstagen in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr zur Einsicht…
von wem, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen, wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann und ob der…
Der Bürgermeister hat seine Entscheidung dem Einspruchsführer und dem Betroffenen spätestens am zehnten Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen…
Ein Wähler, bei dem die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 vorliegen und der im Vertrauen auf die ihm übersandte Benachrichtigung, daß er im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.