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Geeignete Bestände können im Einvernehmen mit den Waldeigentümern durch Rechtsverordnung zu Naturwaldzellen erklärt werden[4].
Naturwaldzellen sind Waldflächen, auf denen eine durch Waldbewirtschaftung ungestörte natürliche Entwicklung von Waldlebensgemeinschaften gesichert und beobachtet werden soll. Sie dienen insbesondere folgenden Zwecken:
der Erhaltung und Entwicklung natürlicher Strukturen sowie standortspezifischer Lebensräume für Tiere und Pflanzen,
der waldökologischen Forschung,
dem Bio-Monitoring sowie
der Sicherung genetischer Informationen.
Die Verordnung regelt Näheres zum Schutzzweck, zur Dauer der Ausweisung, zu dem Verhalten der Waldbesuchenden sowie zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen.