§ 8 Abs. 2 LwAltschGAntragsfristen, Antragsunterlagen
Zur Prüfung des vom Kreditnehmer unterbreiteten Ablöseangebotes sind dem Antrag insbesondere folgende, von einem Wirtschaftsprüfer oder einer…
§ 14 Abs. 4 HSchulGebG SLGesetz Nr. 1495 - Saarländisches Hochschulgebührengesetz Vom 20. März 2002
Die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer sind verpflichtet, dem Kreditinstitut nach § 5 Abs. 1 Angaben zu übermitteln, mit Hilfe derer eine Entscheidung…
§ 1 Abs. 2 LwAltschGAltschulden, Kreditnehmer
Als Kreditnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten die Schuldner der in Absatz 1 bezeichneten landwirtschaftlichen Altschulden und die Unternehmen, die durch…
§ 9 Abs. 1 LwAltschGEntscheidungen, Verordnungsermächtigung
Die Gläubigerbank entscheidet über Anträge auf Ablösung der landwirtschaftlichen Altschulden im Zusammenwirken mit einer vom Bundesministerium der Finanzen im…
§ 10 AltSchGGesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Wenn und soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert, sind Wohnungsunternehmen, private Vermieter oder deren Beauftragte sowie die kreditgebende Bank…