§ 22 Abs. 2 LwAnpGTeilung und Zusammenschluß in einem Zug
Werden Teilungen und Zusammenschlüsse von LPG in einem Zug durchgeführt, haben für diese Strukturänderungen die Regelungen über den Zusammenschluß Vorrang.
§ 20 Nr. 1 LwAnpGWirkungen der Eintragung
Das Vermögen jeder LPG geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf die übernehmende LPG über.
§ 16 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpGInhalt des Vertrages
die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG;
§ 4 Abs. 1 LwAnpGZulässigkeit der Teilung
Eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (nachfolgend LPG genannt) kann als übertragendes Unternehmen unter Auflösung ohne Abwicklung ihr Vermögen…
§ 15 Abs. 1 LwAnpGVertrag
Der Vertrag über den Zusammenschluß ist von den Vorständen der beteiligten LPG zu schließen. Er wird nur wirksam, wenn die Mitglieder der beteiligten LPG ihm…