§ 16 LwAnpG
Inhalt des Vertrages
Der Vertrag muß mindestens folgende Angaben enthalten:
den Namen oder die Firma und den Sitz der an dem Zusammenschluß beteiligten LPG;
die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jeder LPG als Ganzes gegen Gewährung der Mitgliedschaft der übernehmenden LPG;
die Einzelheiten für den Erwerb der Mitgliedschaft bei der übernehmenden LPG;
den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der LPG als für Rechnung der übernehmenden LPG vorgenommen gelten;
den Stichtag der Schlußbilanz für die übertragende LPG.
Für den Vertrag ist die schriftliche Form erforderlich.