Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik · 3. Abschnitt
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.
§ 38 LwAnpGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen