LwAusbV 1995 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 LwAusbV 1995Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2