LwErzgSchulproG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel LwErzgSchulproGGesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch§ 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:§ 1