LwErzgSchulproTeilnV — InhaltsübersichtGesetz§ 3 LwErzgSchulproTeilnV(weggefallen)Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse § 2§ 4 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 2§ 4