§ 9 Abs. 1 LwErzgSchulproGGesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 13 ALehrVVerordnung über die allgemeine Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 SchulErhV SLVerordnung über die Durchführung von Erhebungen zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung in Schulen Vom 14. April 1986
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 10 ZLBBLehrVVerordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals am Zentralen Lehrbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (ZLBBLehrV)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 Abs. 1 SLehrLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011[1]
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.