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Keiner Erlaubnis bedürfen das Entnehmen von Wasserproben und das Wiedereinleiten der Proben nach ihrer Untersuchung.
Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser soweit keine signifikanten nachteiligen…
Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen ferner bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche…
Die zuständige Behörde wird ermächtigt, durch ordnungsbehördliche Verordnung oder durch Verwaltungsakt für ein Gebiet Entnahmen von der Erlaubnispflicht…
erlaubnisfreie Benutzungen im Sinne der §§ 8 Abs. 3, 25, 26 und 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie §§ 17, 19, 20 und 21 des Landeswassergesetzes (LWG)…
Keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen
1Soweit im Rahmen der Gewässeraufsicht Maßnahmen durchgeführt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht erforderlich. 2Das Gleiche gilt, wenn auf Grund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.