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Ruht das aktive oder passive Wahlrecht nach anderen gesetzlichen Vorschriften als den Vorschriften dieses Gesetzes, so ruht es auch zu den Wahlen für die Hauptversammlung. Abschnitt 3 Berufene Mitglieder
Treffen bei einem Mitglied eines Gremiums oder dessen Stellvertretung Wahlmandat und Amtsmandat zusammen, so ruht für die Amtszeit das Wahlmandat. Während…
Die Rechte und Pflichten als Mitglied ruhen, solange die Richterin oder der Richter an eine Verwaltungsbehörde oder an eine andere Stelle als ein Gericht…
Solange einem Mitglied der Richtervertretung die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig untersagt worden oder es vorläufig des Dienstes enthoben ist, ruht…
Treffen bei einem Mitglied des Senats nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 Wahlmandat und Amtsmandat zusammen, so ruht das Wahlmandat.
Die Mitglieder der Hauptversammlung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Abschnitt 2 Wahlen
Zur Beseitigung erheblicher Mängel des Wahlverfahrens in einzelnen Wahlbezirken ist in diesen durch Beschluss der Hauptversammlung die Wiederholung der Wahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.