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Die Untergliederung der Landwirtschaftskammer ist die Kreisstelle.
Die Kreisstelle besteht aus den gewählten Mitgliedern der Hauptversammlung ihres Bezirks, die aus ihrer Mitte das vorsitzende Mitglied (Kreislandwirtin oder Kreislandwirt) wählen. Die Kreislandwirtin oder der Kreislandwirt soll der Wahlgruppe 1 angehören.
Die Kreisstelle führt die ihr durch die Satzungen oder durch Beschluss der Hauptversammlung zugewiesenen Aufgaben aus.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle wird im Benehmen mit dieser vom Hauptausschuss der Landwirtschaftskammer bestellt und abberufen. Die Bestellung und Abberufung bedarf der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle nimmt gleichzeitig die Aufgaben als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter im Kreis gemäß § 9 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes wahr und ist in dieser Eigenschaft ausschließlich den übergeordneten Landesbehörden verantwortlich. Die Bestellung bedarf der Zustimmung des Ministeriums. Die Amtsführung bedarf des Vertrauens der Direktorin oder des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter. Die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen sind von der Landwirtschaftskammer zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle kann gleichzeitig die Aufgaben mehrerer Kreisstellen wahrnehmen.
Bezirk und Sitz der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise…
Die Kreisstellen unterhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Gemeinden Ortsstellen.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter im Kreis ist
Wahlleitung ist die Geschäftsführung der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer.
der Geschäftsführer oder Geschäftsführerin der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter oder Landesbeauftragte im Kreise zum Nachweis der…
Versammlung und Wahl der Wahlberechtigten der Wahlgruppe 2 werden von dem Mitglied der Kreisstelle, das die Versammlung einberufen hat, oder von einer von ihm…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.