§ 11 BWOBundeswahlordnung
Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes fließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene in das Wählerverzeichnis einzutragen ist,…
§ 11 EuWOEuropawahlordnung
Geldbußen nach § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 49a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes fließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene…
§ 15 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Geldbußen nach § 52a Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid fließen in die Kasse der Gemeinde, in der die oder der…
§ 2 Abs. 1 SächsOWiGSächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz
Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide einer juristischen Person des öffentlichen Rechts festgesetzt worden sind, fließen in deren Kassen. Satz 1 gilt…
§ 49a Abs. 2 BWahlGBundeswahlgesetz
Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu…