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Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der in diesem Gesetz bestimmten Form.
Die Zustellung wird durch einen Erbringer von Postdienstleistungen (Post), einen nach § 17 des De-Mail-Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) in der jeweils geltenden Fassung akkreditierten Diensteanbieter oder durch die Behörde ausgeführt. Daneben gelten die in den §§ 9 bis 11 geregelten Sonderarten der Zustellung.
Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten. Dies gilt nicht im Falle von § 5 Absatz 5 Satz 2.
Die Zustellung wird durch einen Erbringer von Postdienstleistungen (Post), oder durch die Behörde ausgeführt. Daneben gelten die in den §§ 9 und 10 geregelten…
Die Zustellung erfolgt für Behörden des Landes durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der jeweiligen Behörde hierfür allgemein…
Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.
Die Zustellung erfolgt auf einem oder mehreren der folgenden Wege: a) mit Hilfe elektronischer Mittel oder sonstiger technischer Mittel gemäß Artikel 64a; b)…
Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem…
Die elektronische Zustellung kann unbeschadet des § 5 Absatz 4 und 5 Satz 1 und 2 durch Übermittlung der nach § 17 des De-Mail-Gesetzes akkreditierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.