Art 2 GewO§34cDVÄndV 3Dritte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Gewerbetreibende, die Vermögenswerte des Auftraggebers nach § 3 Abs. 2 oder 3 in der bis zum 31. Mai 1997 geltenden Fassung abzusichern haben, können die…
§ 2 Abs. 1 MaBVSicherheitsleistung, Versicherung
Bevor der Gewerbetreibende zur Ausführung des Auftrages Vermögenswerte des Auftraggebers erhält oder zu deren Verwendung ermächtigt wird, hat er dem…
§ 12 MaBVUnzulässigkeit abweichender Vereinbarungen
Der Gewerbetreibende darf seine Verpflichtungen nach den §§ 2 bis 8 sowie die nach § 2 Abs. 1 zu sichernden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers durch…
§ 43 Abs. 2 SN-19075Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
§ 23 Absatz 4 findet keine Anwendung auf Verträge, die bis zum 1. Juni 2021 geschlossen worden sind.