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Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere die kognitiven Fähigkeiten geprüft.
Der schriftliche Teil besteht aus einem oder einer Kombination der folgenden Auswahlinstrumente: Bei Bedarf kann der schriftliche Teil durch weitere Auswahlinstrumente ergänzt werden.
eignungsdiagnostische Testverfahren,
allgemeine und fachspezifische Kenntnis- und Wissenstests,
Tests zu berufsbezogenen Persönlichkeitsmerkmalen und
Sprachprüfung in der englischen Sprache.
Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die nach der Bewertungs- und Gewichtungssystematik festgelegten Mindestpunktzahl für jeden Abschnitt erreicht hat oder, soweit vorgesehen, die Unterschreitung einer Mindestpunktzahl ausgleichen konnte.
Auf der Grundlage der Bewertungs- und Gewichtungssystematik wird eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber gebildet, die den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestanden haben.