Gesetze
Normtext wird geladen …
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege wie folgt zu gewichten:
Herstellen von Oberflächen sowie Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmenmit 30 Prozent,
Ausführen eines Kundenauftragsmit 40 Prozent,
Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objektenmit 10 Prozent
Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objektenmit 10 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.
Die Gesellenprüfung in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 33 wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.