§ 10 SeeLotsEigVVerordnung über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Seelotsinnen und Seelotsen
Die Berufsgenossenschaft kann Muster für die nach dieser Verordnung vorgesehenen Zeugnisse, Bescheinigungen und Vordrucke im Verkehrsblatt bekannt machen.
§ 8 Abs. 1 SeeArbÜVVerordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen
Die Berufsgenossenschaft veröffentlicht die Muster des Seearbeitszeugnisses, des vorläufigen Seearbeitszeugnisses, des Fischereiarbeitszeugnisses, der…
§ 4 See-BVVerordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
Die Muster der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Anerkennungsvermerke und des Nachweises über eine berufliche…
Anlage 1a SchSVSchiffssicherheitsverordnung
Die Muster folgender Zeugnisse und Bescheinigungen werden nach dieser Verordnung im Verkehrsblatt bekannt gemacht:
§ 76 Nr. 21 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Muster der Anlage 5 und Muster der Anlage 6 (Weitergeltung von Bescheinigungen und Zeugnissen über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die ärztliche…