MarkenG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 31 MarkenGAngemeldete MarkenGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen · Teil 2, Abschnitt 5 § 30Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte. § 30