BPatG, 24 W (pat) 56/14Beschluss v. 2016-11-29 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Jonhy Wee" – bösgläubige Markenanmeldung – Absicht des zweckfremden Einsatzes der Sperrwirkung - Kostenauferlegung
BPatG, 25 W (pat) 79/14Beschluss v. 2016-11-04 · § 54 MarkenG
(Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)" – zur eindeutigen Definition des Streitgegenstandes – keine Erforderlichkeit der Angabe eines Löschungsgrundes durch die Benennung konkreter Vorschriften und/oder deren inhaltliche Wiedergabe – zum Rechtsatz "iura novit curia" – Antragstellerin begründet ihren Antrag nicht mehr wie ursprünglich mit § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern nunmehr mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 MarkenG – keine Antragsänderung – keine Einführung eines neuen Streitgegenstandes - zur Prüfung der Schutzhindernisse nach § 3 Abs 2 MarkenG bei als Marke eingetragenen Warenverpackungsformen – zu Warenumverpackungen, welche die Form der verpackten Ware deutlich erkennen lassen – keine Markenfähigkeit der als verkehrsdurchgesetzt eingetragenen Verpackungsgestaltung mit üblichen Gestaltungselementen – Löschung auch nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 50 Abs. 2 Satz 2 MarkenG
BPatG, 26 W (pat) 71/13Beschluss v. 2016-10-26 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Watt" – keine Unterscheidungskraft
BPatG, 26 W (pat) 72/13Beschluss v. 2016-10-26 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Watt" – keine Unterscheidungskraft
BPatG, 24 W (pat) 37/14Beschluss v. 2016-10-19 · § 54 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der Doppelvertretung in Löschungsverfahren und bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Rücknahme des Löschungsantrags aufgrund einer Abgrenzungsvereinbarung im nachfolgenden Zivilverfahren – Gesamtschau zeigt nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten auf - Mandatierung eines Rechtsanwalts in Untervollmacht neben den ursprünglich mandatierten Patentanwälten ist als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich zu erachten - Anwalt hat sein Leistungsbestimmungsrecht durch Kostenfestsetzungsantrag ausgeübt – keine nachträglich Abweichung – keine Berechtigung zur Geltendmachung einer weitergehenden Gebührenforderung im Beschwerdeverfahren